Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen und Pyrenaeenwandern Nicola Gieseler, Haidrath 33 C, 21521 Wohltorf, nachstehend Pyrenaeenwandern genannt.

1. Abschluss des Reisevertrages:

Vor Buchung Ihrer Pauschalreise (gilt nur für Wandern mit Führer) erhalten Sie alle wesentlichen Informationen über Ihre Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es hafet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Sie erhalten eine Notrufnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die Sie sich mit mir in Verbindung setzten können. Die Reisenden können die Pauschalreise ohne zusätzliche Kosten auf eine andere Person übertragen. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Pyrenaeenwandern den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von Pyrenaeenwandern. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch Pyrenaeenwandern zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Pyrenaeenwandern für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufgrund dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindefrist das neue Angebot nicht schriftlich ablehnt.

2. Bezahlung und Rücktritt:

Mit Zusendung der Reisebestätigung werden 20% des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen fällig. Der volle Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn werden 50%, danach 75% des Reisepreises berechnet. Bei Nichtantritt steht Pyrenaeenwandern 90% des Reisepreises zu. Pyrenaeenwandern ist berechtigt bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Pyrenaeenwandern ist verpflichtet, dem Kunden die Absage unverzüglich mitzuteilen, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Pyrenaeenwandern kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Pyrenaeenwandern, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten trägt der Kunde. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner gemäß § 651j BGB kündigen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dieses im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Erhöhung 8% übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.  Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

3. Leistungen:

Die Leistungen von Pyrenaeenwandern ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Pyrenaeenwandern nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäße erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Nicola Gieseler Pyrenaeenwandern, Haidrath 33c, 21521 Wohltorf hat eine Insolvenzabsicherung mit Travelsafe Touristikversicherungen GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau, 0851-521 52, info@travelsafe.de bei der Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt a. Main. 069-71150 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Nicola Gieseler Pyrenaeenwandern, Haidrath 33c, 21521 Wohltorf verweigert werden.

4. Haftungsbeschränkungen:

Die vertragliche Haftung von Pyrenaeenwandern für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

  1. ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. Pyrenaeenwandern für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von Pyrenaeenwandern für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Pyrenaeenwandern haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Pyrenaeenwandern sind.

5.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:

Pyrenaeenwandern wird Staatsangehörigen eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

6. Obliegenheiten des Kunden:

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Pyrenaeenwandern einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Pyrenaeenwandern kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Pyrenaeenwandern erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Pyrenaeenwandern auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen und es ist eine schriftliche Bestätigung einzufordern.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Ansprüche wegen Reisemängel hat der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Pyrenaeenwandern Nicola Gieseler, Haidrath 33 C, 21521 Wohltorf geltend zu machen.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand:

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Pyrenaeenwandern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Pyrenaeenwandern nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Pyrenaeenwandern gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn die Klagen richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen wird der Sitz von Pyrenaeenwandern vereinbart.

9. Sonstiges:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Hinweise und Empfehlungen:

Die Wander- und Trekkingreisen werden mit größter Sorgfalt ausgearbeitet. Die Angaben zu den Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterliegen, sondern auch äußeren Umständen, wie vor allem Wetterbedingungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bevor Sie sich zu einer Reise entscheiden, sollte eine ehrliche Selbsteinschätzung vorgenommen und gegebenenfalls der Ratschlag Ihres Arztes eingeholt werden. Bei gesundheitlichen Problemen sollten Sie, im eigenen Interesse, Pyrenaeenwandern zuvor informieren. Bei An- und Abreise sowie Fahrten zwischen den Wanderungen tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für Schäden und Verluste, die Sie sich und anderen zufügen. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reisekranken-, Reiserücktritt- und Gepäckversicherung.

Reiseveranstalter:
Pyrenäenwandern
Nicola Gieseler
Haidrath 33 C
21521 Wohltorf
Tel.: +49 (0)4104 694033
Email: nicki@pyrenaeenwandern.com